Fall 2024539, Honigbienen hinter Holzfassade

Hinter einer Holzfassade hat sich ein Honigbienenvolk niedergelassen. Dieses Volk ist jedoch weder zugänglich noch betreubar oder fütterbar und kann auch nicht gegen Krankheiten behandelt werden.

Aufgrund dieser Gegebenheiten ist es schwierig, die im Tierseuchengesetz (TSG) und der Tierseuchenverordnung (TSV) festgelegten Pflichten von Imkern zu erfüllen (siehe Artikel 61 und 59 der TSV).

Ein Auftrag zur Umsiedlung des Bienenvolkes wurde bereits erteilt.

Die Waben wurden eingeschmolzen und den Bienen zurückgegeben.

Volksgrösse: ca 50’000 Honigbienen

Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten von Imkern finden Sie hier.

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